MIETBEDINGUNGEN
Rechte und Pflichten der Parteien
1. Mietvertrag
Der Mietvertrag der zwischen Grancanariatours (im weiteren Vermieter
genannt) und dem
Mieter zustande kommt ist für beide Seiten bindend.
Nach erfolgter Reservierung wird der Vermieter dem Mieter einen unterschriebenen
M ietvertrag in zweifacher Ausfertigung per Post zusenden. Eine Kopie
muss anschließend
vom Mieter, innerhalb von 10 Tagen, unterschrieben zurück an
den Vermieter gesendet
werden damit der Mietvertrag zustande kommt.
Die folgenden Details werden im Mietvertrag aufgenommen:
Adresse Mieter
Adresse Grancanariatours
Adresse Dragon Club II
Ihre Ankunfts- und Abflugsdaten
Anzahl der Personen
Mietbetrag
Zahlungsweise und unsere Bankkontonummer
Erste Schritte wenn Sie im Dragon Club ankommen
Unterzeichnung
2. Rechte und Pflichten von Grancanariatours
Grancanariatours ist für die Einhaltung des geschlossenen Vertrags
verpflichtet. Sollte
Grancanariatours für etwaige, den Mieter betreffende, Einschränkungen
verantwortlich sein,
so kann die Höhe der Entschädigung nicht höher sein
als der Gesamtmietpreis. Grancanariatours
ist dem Mieter gegenüber zur Unterstützung verpflichtet,
sofern Grancanariatours für
enststandene Schwierigkeiten verantwortlich ist. Sämtliche Kosten
die hierdurch entstehen
werden von Grancanriatours übernommen. Sollte der Mieter an diesen
Schwierigkeiten
Schuld sein, so steht ihm Grancanriatours gerne zur Unterstützung
zur Verfügung. In diesem
Fall gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Mieters.
Grancanariatours behält sich das Recht vor vom Mietvertrag zurückzutreten,
wenn der Mieter seinen
Verpflichtungen hinsichtlich der vereinbarten Zahlungen nicht nachkommt
oder der Mieter sich
nicht an den Mietvertrag während des Aufenthaltes in der Bungalowanlage
hält.
Grancanariatours ist dazu verpflichtet, dass der Bungalow bei Anreise
des Mieters in einem
sauberen und ordentlichen Zustand ist. Sollte es der Fall sein, dass
der angemietete Bungalow
nicht in einwandfreiem Zustand ist, so hat der Mieter Grancanriatours
innerhalb von 24 Stunden
nach Eintritt des Falles zu unterrichten. Grancanariatours kann nicht
dafür Haftbar gemacht werden,
wenn, nach Niederländischem Recht, das Problem nicht in die Zuständigkeiten
von Grancanariatours fällt.
Sollte sich der Mieter in der Anlage nicht ordentlich Aufhalten und/oder
sich gegenüber
Dritten unangemessen Verhalten so behält sich Grancanariatours
das Recht vor, dem
Mieter den Zutritt zum gebuchten Bungalow, nach der ersten Abmahnung,
zu verwehren.
Zusätzlich kann Grancanariatours für das Verhalten anderer
Gäste nicht zur Rechenschafft
gezogen werden. Grancanariatours hat keinerlei Versicherungen abgeschlossen
die
Personen- und/oder Sachschäden - verursacht durch den Mieter
- abdecken.
Grancanariatours ist nicht für eventuelle temporäre Stromausfälle,
Wasserausfälle im Bungalow,
Änderungen von Zufahrtswegen zur Anlage, Verkehrsanbindungen,
Umzug und/oder
Schließung von Geschäften etc., Bauarbeiten und Strassenarbeiten
rund um die Anlage
haftbar zu machen, wenn diese nicht im Vorfeld angekündigt waren.
Grancanaria ist weiterhin nicht Verantwortlich für: Beschädigungen
die durch Naturkatastrophen
entstehen, Streik, Wetter, Krieg, Epidemien und/oder Öl- und
Benzinrationierungen.
Sollte Grancanariatours gezwungen sein den Vertrag aufgrund von Umständen
die
ausserhlab des Einflussbereiches von Grancanariatours liegen zu stornieren,
so hat
Grancanariatours die Verpflichtung dem Mieter eine alternative Unterkunft
oder die teilweise
Rückerstattung des bereits gezahlten Mietpreises anzubieten.
In beiden Fällen hat der Mieter
kein weiteres Anrecht auf Schadenersatz gegenüber Grancanariatours.
Grancanariatours
ist nicht für Schäden aus diesem Vertrag verantwortlich,
wenn der Schaden dem Mieter zugeordnet werden kann.
3. Rechte und Pflichten des Mieters
Der Mieter, welcher namentlich im Mietvertrag aufgenommen ist, ist
für eventuelle Mitreisende
und Besucher verantwortlich. Der Mieter ist dazu verpflichtet, dass
nicht mehr Personen im
Bungalow wohnen wie im Mietvertrag festgehalten ist. Es sei denn,
Grancanariatours hat diese
s genehmigt. Sollte der Bungalow von mehr Personen wie im Mietvertrag
angegeben benutzt
werden, so behält sich Grancanariatours die Annulierung des Vertrags
vor. Der Mieter hat dann
kein Anrecht auf etwaige Rückerstattungen des Mietpreises.
Der Mieter ist dazu verpflichtet den Bungalow sauber und ordentlich
zu nutzen und diesen am
Abreisetag sauber und ordentlich zu verlassen. Sämtliche anfallenden
Extrakosten für, durch
den Mieter verursachte, Reinigungen werden dem Mieter in Rechnung
gestellt. Der Mieter ist für
den gemieteten Bungalow und dessen Einrichtung verantwortlich und
haftbar. Der Mieter hat
sämtliche, durch ihn entstandenen Schäden wieder Instandzusetzen
bzw. durch eine Firma
instandsetzen zu lassen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten
des Mieters.
Sämtliche Beschädigungen am Bungalow oder dessen Einrichtung
sind Grancanariatours
innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Sämtliche Reparatur- oder
Erneuerungskosten sind
vom Mieter vor Ort zu bezahlen. Diese Kosten können eventuell
vom Mieter bei dessen
Reiseversicherung, falls abgeschlossen, eingereicht werden. Sollten
Schäden nach Abreise
des Mieters am Bungalow oder dessen Einrichtung auffallen, so werden
diese dem Mieter in
Rechnung gestellt. Dem Mieter wird angeraten eine private Haftpflichtversicherung
(im Fall
von Beschädigungen die durch den Mieter verursacht werden) und
eine Auslandsreise-
Kranken- sowie eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschliessen
bzw. zu besitzen.
4. Die folgenden Zahlungsbedingungen haben Bestand:
Möglichkeit 1:
- innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Mietvertrages:
35% vom Gesamtmietpreis pro Bank
- 30 Tage vor Mietbeginn: 65% vom Gesamtmietpreis
pro Bank
Möglichkeit 2:
- innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Mietvertrages:
35% vom Gesamtmietpreis pro Bank
- bei Ankunft im Park: 65% vom Gesamtmietpreis
in Bargeld
Möglichkeit 3:
- Barzahlung des Gesamtbetrages (100%) bei Ankunft im Park
Sollte der Mietvertrag innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn zustande
gekommen sein,
so ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
5. Mietpreise
Alle genannten Mietpreise auf dieser Webseite können ohne vorherige
Ankündigung
geändert werden.
Preisänderungen können innerhalb von 6 Monaten nach Zustandekommen
des
Mietvertrages NICHT geändert werden.
6. Beanstandungen
Eventuelle Beanstandungen über fehlende oder defekte Teile am
und im Bungalow müssen
Grancanariatours unverzüglich innerhalb von 24 Stunden entweder
per Telefon, Telefax,
Telex oder Brief mitgeteilt werden. Der Mieter hat Grancanariatours
den Austausch bzw.
die Neubeschaffung der fehlenden Teile innerhalb von 48 Stunden zu
gewähren.
Der Mieter ist verpflichtet die Beschädigungen so gering wie
möglich zu halten, damit
Grancanariatours keine größeren Schäden erleidet.
Sollten die Beanstandungen nicht im Sinne des Mieters behoben worden
sein, so muss
der Mieter innerhalb von 2 Wochen dieses schriftlich gegenüber
Grancanariatours
geletend machen. Grancanariatours ist dafür verantwortlich, wenn
der Mieter frühzeitig
abreist und/oder die Beanstandungen nicht innerhalb von 24 Stunden
gemeldet hat.
7. Stornierung
Im Falle einer Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter muss
diese Stornierung
schriftlich an Grancanariatours erfolgen. Die Stornierung wird mit
Eintreffen der schriftlichen
Stornierung bei Grancanariatours wirksam.
Die folgenden Stornierungskosten sind verbindlich:
- 63 bis 42 Tage vor Ankunft: 35% vom Gesamtmietpreis
- 41 bis 21 Tage vor Ankunft: 75% des Gesamtmietpreises
- ab 20 Tage vor Ankunft: 100% des Gesamtmietpreises
Der Mieter kann den Vertrag Untervermieten. Der Mieter und der "Untermieter"
sind für
eventuell noch Ausstehende Zahlungen gemeinsam verantwortlich. €
40,00 Bearbeitungsgebühr
wird für jede Änderung des Mietvertrages dem Mieter in Rechnung
gestellt. Sämtliche
Änderungen müssen Grancanariatours schriftlich bekannt gegeben
werden.
8. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur gestattet, wenn Grancanariatours
dieses vorher
genehmigt und im Mietvertrag aufgenommen hat.
9. Preise
Alle genannten Preise auf dieser Webseite verstehen sich inkl. Elektrizität
und Wasserverbrauch.
10. Gerichtsstand
Der zwischem dem Mieter und Grancanariatours zustande gekommene Vertrag
unterliegt
niederländischem Recht. Alle Einsprüche/Widersprüche/Beanstandungen
müssen beim
zuständigen Gericht am Sitz von Grancanariatours eingereicht
werden.
11. Webseite
Zusätzlich verweisen wir auf die Informationen und Hinweise
auf unseren Webseiten.